Information zur neuen Corona Schutzverordnung 15.06.2020
Betreff: |
Infos zur neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab 15. Juni 2020 |
Datum: |
Fri, 12 Jun 2020 15:19:26 +0200 (CEST) |
Von: |
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An: |
23-vereine <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!> |
Liebe Vereinsvertreter*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen am 11. Juni eine neue Version der Corona-Schutzverordnung veröffentlicht hat, die für den Amateurfußball ab dem 15. Juni folgende Erleichterungen vorsieht:
Im Freien ist ab dem 15. Juni die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand mit bis zu 30 Personen zulässig. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens dreißig Personen den nicht-kontaktfreien Fußball im Freien ausüben darf. Demnach sind Freundschaftsspiele wieder erlaubt. Für die Ausübung von Futsal in der Halle ist die Gruppe auf zehn Personen beschränkt. In allen Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.
Weiterhin bleibt es grundsätzlich dabei, dass beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) von Personen, die sich nicht im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, sichergestellt werden müssen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 100 Personen und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit durch Datenerfassung zulässig. Dagegen sind Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
Die neue Version der Corona-Schutzverordnung gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020.
Weitere Informationen:
Hier geht es zur Corona-Schutzverordnung.
Vorlage des LSB NRW: Einverständniserklärung zur Erfassung von Personendaten für Vereine
Hier geht es zum DFB-Leitfaden "Zurück auf den Platz"
Hier finden Sie Informationen des LSB NRW zur Wiederaufnahme des Vereinssports.
Hier geht es zur Corona-Infowebseite des FVM
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fußball-Verband Mittelrhein
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Fußball-Verband Mittelrhein e.V.
Sövener Str. 60, 53773 Hennef
Telefon: 02242/91875-0
Telefax: 02242/91875-55
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